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foren & frauen & und freiheitsministerium von vulcanien.org

 
*update 21.12.2007*
Anscheinend macht die warteschlange was sie will da dort die gesammte Burghauptmannschaft Hausverbot hat.
http://warteschlange.twoday.net/stories/4520884/
Trotz des Formfehlers welcher interne Konsequenzen haben wird gilt das Hausverbot auch hier !


Grund: Formfehler

Begründung:
Ein Hausverbot kann nur ausgesprochen werden wenn die Beschuldigten einmal ein "Hausrecht" hatten.
Da Herr Beer von
http://www.burghauptmannschaft.at
nie ein Hausrecht hatte kann ihm kein "Hausverbot" erteilt werden.

Der Akt wird an
http://www.donaukanal.at
weitergeleitet.


anstehende Beförderungen:
http://f6.parsimony.net/forum6983/messages/67280.htm
 

www.sanktionen.com
warteschlange