Recht
1. Der Betreiber vom XXX-Blog hat andere politische Ansichten als ich.
2. Herr/Frau XXX hat sich in anderen Blogs mehrfach lustig gemacht - über mich.
3. Herr/Frau XXX hat mich in seinem/ihren Blog gelöscht. (Dabei war mein Kommentar richtig und alles andere falsch)
4. Herr Frau XXX scheint AusländerIn zu sein.
5. Oder ist Herr Frau XXX Österreicher/Deutscher/Schweizer mit den Deutschkentnissen eines Sommerschülers ?
Richtig, der/die dort hat es solchen Leuten gegeben (via odem.org) ich habe lange schon genug und will wissen wer Herr/Frau XXX ist.
Wie gut das ich einen Rechtsanwalt kenne/beschäftige - der soll an den Provider schreiben.
Und der Anwalt schrieb !
(via reaction.twoday.net)
Ab jetzt ist mir der Status unklar.
Bevor ich das Ende der Geschichte nicht kenne kann ich nicht weiterschreiben, aber:
"Hat der Provider dem Anwalt Auskunft gegeben - einem Anwalt braucht kein Provider in Österreich Auskunft zu geben - sehr wohl aber einem Gericht."
Noch besser wäre es wenn der/die Neugierige selbst Anwältin in einer Person ist (im oben geschilderten Fall ist es nicht so) vor 2 Jahren hattte die warteschlange Schwierigkeiten mit einer Anwältin. (via warteschlange)
Herausgekommen ist gar nichts außer einiger Aufregung beim Provider (dem ich in unserem Fall dankbar für die Verständigung bin).
Ganz geschickte "Adressenausforscher" wenden sich mit ihrer Beschwerde zuerst an den Provider bevor sie in das Impressum schaun, nein die Beschwerdeführer und Beleidigten sehen garantiert vorher in das Impressum - dort steht aber nicht die volle Wohnadresse.
verantwortlich Wolfgang Kirchleitner,
Kontakt im sanktionen.twoday.net Impressum
2. Herr/Frau XXX hat sich in anderen Blogs mehrfach lustig gemacht - über mich.
3. Herr/Frau XXX hat mich in seinem/ihren Blog gelöscht. (Dabei war mein Kommentar richtig und alles andere falsch)
4. Herr Frau XXX scheint AusländerIn zu sein.
5. Oder ist Herr Frau XXX Österreicher/Deutscher/Schweizer mit den Deutschkentnissen eines Sommerschülers ?
Richtig, der/die dort hat es solchen Leuten gegeben (via odem.org) ich habe lange schon genug und will wissen wer Herr/Frau XXX ist.
Wie gut das ich einen Rechtsanwalt kenne/beschäftige - der soll an den Provider schreiben.
Und der Anwalt schrieb !
(via reaction.twoday.net)
Ab jetzt ist mir der Status unklar.
Bevor ich das Ende der Geschichte nicht kenne kann ich nicht weiterschreiben, aber:
"Hat der Provider dem Anwalt Auskunft gegeben - einem Anwalt braucht kein Provider in Österreich Auskunft zu geben - sehr wohl aber einem Gericht."
Noch besser wäre es wenn der/die Neugierige selbst Anwältin in einer Person ist (im oben geschilderten Fall ist es nicht so) vor 2 Jahren hattte die warteschlange Schwierigkeiten mit einer Anwältin. (via warteschlange)
Herausgekommen ist gar nichts außer einiger Aufregung beim Provider (dem ich in unserem Fall dankbar für die Verständigung bin).
Ganz geschickte "Adressenausforscher" wenden sich mit ihrer Beschwerde zuerst an den Provider bevor sie in das Impressum schaun, nein die Beschwerdeführer und Beleidigten sehen garantiert vorher in das Impressum - dort steht aber nicht die volle Wohnadresse.
verantwortlich Wolfgang Kirchleitner,
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der vergessene Diktator - am Samstag, 9. Juli 2005, 07:16 - Rubrik: Recht